Wenn Aktien delistet werden, bedeutet dies, dass sie nicht mehr an der bisherigen Börse notiert sind. In diesem Fall sind je nach Grund für das Delisting verschiedene Szenarien möglich:
🔹 Delisting infolge einer Übernahme oder Fusion
Bei Unternehmensveränderungen wie einer Übernahme oder Fusion erhält der Kunde in der Regel eine Entschädigung in bar oder andere Wertpapiere. Dieser Vorgang kann einige Zeit in Anspruch nehmen, jedoch muss der Anleger keine zusätzlichen Maßnahmen ergreifen – er wird informiert, sobald die Mittel oder neuen Wertpapiere auf seinem Konto eingegangen sind.
🔹 Delisting aufgrund der Insolvenz des Unternehmens
Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, können die Aktien eingezogen (zum Preis von 0 geschlossen) werden, da sie wertlos werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
🔹 Wechsel des Notierungsmarktes zu einem von XTB nicht unterstützten Markt
Wenn Aktien auf einen anderen Markt übertragen werden, der von XTB nicht unterstützt wird, kann der Kunde einen Transfer der Wertpapiere zu einem anderen Broker in Betracht ziehen, der den Handel auf diesem Markt ermöglicht.
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