Nach Erhalt einer zuverlässigen Information über den Tod eines Kunden (z. B. einer Kopie der Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift der Sterbeurkunde) ist XTB verpflichtet, das Nachlassverfahren einzuleiten.
Informationen, die telefonisch oder per E-Mail von Dritten übermittelt werden, sind nicht ausreichend.
Was geschieht nach Erhalt der Sterbeurkunde?
Der Vertrag mit dem Kunden erlischt.
Alle offenen Positionen (CFD, ETF) werden innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt des Dokuments geschlossen.
Im Falle von Aktien hat XTB die Möglichkeit, diese innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt des Dokuments zum Marktpreis zu verkaufen und das Geld auf dem Konto des Verstorbenen zu belassen. Alternativ können die Aktien gemäß der vom Erben erteilten Anweisung auf dessen Brokerkonto übertragen werden.
Erforderliche Dokumente für die Schließung des Kontos und die Auszahlung der Gelder:
Sterbeurkunde (Auszug oder Kurzfassung).
Erbschein oder Erbschaftsbescheinigung (notariell oder gerichtlich beglaubigt).
Vollmacht – wenn die antragstellende Person im Namen des Erben handelt.
Kopie des Ausweises des Erben und/oder Bevollmächtigten, zusammen mit:
Vor- und Nachname,
Staatsangehörigkeit und Geburtsland,
PESEL-Nummer (für polnische Staatsbürger) oder Geburtsdatum,
Ausweisnummer und -serie,
Wohnadresse und Korrespondenzadresse (falls abweichend).
Auszahlungsanweisung, unterzeichnet vom Erben.
Kontoauszug (oder Auszug aus dem Brokerkonto), der bestätigt, dass das Konto dem Erben gehört – das Dokument darf nicht älter als 3 Monate sein.
Informationen für Erben
Nur die in folgenden Dokumenten genannten Personen sind berechtigt, Auskünfte über den Kontostand des Verstorbenen zu erhalten:
Erbschein,
gerichtliche Entscheidung
oder Dokument über die Erbteilung (z. B. notarielle Urkunde).
Wenn Sie weitere Fragen haben, bitten Sie im Chat um eine Weiterleitung an den Kundendienst oder schreiben Sie uns an: support@xtb.de
Wenn Sie weitere Hilfe zu Ihrem Anliegen wünschen,