Ein Aktiensplit (auch „Reverse Split“ oder „Aktienzusammenlegung“ genannt) ist der umgekehrte Vorgang eines Aktiensplits (der von einer Aktiengesellschaft durchgeführt wird), bei dem der Nennwert einer einzelnen Aktie erhöht wird, während die Höhe des Aktienkapitals gleich bleibt.
Durch den Resplit werden Aktien zusammengelegt, d.h. es wird eine Aktie anstelle von mehreren Aktien ausgegeben.
Das Aktiensplitverhältnis beträgt beispielsweise 2:1 (für zwei „alte“ Aktien wird eine „neue“ Aktie ausgegeben).
Bei einem Resplit wird die Anzahl der Aktien auf dem individuellen Handelskonto am Tag der Aktienzusammenlegung entsprechend angepasst.
🚩 Wenn die Position des Kunden zu klein ist, d. h. das Positionsvolumen geringer ist als das Zusammenführungsverhältnis (z. B. der Kunde hält 2 „alte” Aktien und das Zusammenführungsverhältnis beträgt 3:1), kann es vorkommen, dass nach der Zusammenlegung der Aktien die resultierende Anzahl der Aktien nicht mindestens 1 Stück beträgt. In diesem Fall wird die Position durch Schließung zum letzten verfügbaren Preis, d. h. zum Schlusskurs des Tages vor dem Eintritt des Unternehmensereignisses, in bar abgerechnet. Die so gewonnenen Mittel werden anschließend dem Konto des Kunden gutgeschrieben.
🚩 Infolge der Durchführung eines Unternehmensereignisses vom Typ Aktienzusammenlegung (Reverse Split) können dem Konto des Kunden Bruchteilsrechte gutgeschrieben werden. Eine solche Situation tritt ein, wenn die resultierende Anzahl der Finanzinstrumente, berechnet auf der Grundlage des Konsolidierungsverhältnisses, keine ganze Zahl darstellt. Bruchteile (Bruchteilsrechte ) nehmen am Aktienkonsolidierungsprozess teil und werden gemäß den für das jeweilige Unternehmensereignis geltenden Regeln auf dem Konto des Kunden verbucht.
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